Terrorismus und Namibia sind meine Hauptthemen

Lange habe ich gezögert. Nun bin ich von Ihnen, meinen Lesern, überzeugt worden: Ich sollte mich in einem Blog gelegentlich öffentlich äußern zu den Themen, die mich am meisten beschäftigen und über die ich Bücher schreibe. Ich freue mich, wenn Sie daran teilnehmen. Wie seit Jahrzehnten können Sie aber auch nicht öffentlich zu mir Kontakt aufnehmen, über das Formular am Ende dieser Website, per Telefon, Fax, Mail oder gerne auch mal einen Brief.



21. Februar 2012, 09:32

Facebook kann teuer werden

Wieder einmal hat es einen Bekannten erwischt: Nach dem Einstellen von Musikvideos bei Facebook erhielt er Post von einem auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt. Ich ärgerte mich über mich selbst, weil ich vorher beobachtet hatte, dass die Person auf diese Weise gegen das Urheberrecht verstieß, mich aber nicht schon wieder als besserwisserischer Schulmeister darstellen wollte. Nun ist es für den Betreffenden leider zu spät. Ich nehme die Vorgänge zum Anlass, daran zu erinnern und zu warnen: Das deutsche Urheberrecht schützt alle "Werke". Das sind Texte, Fotos und andere Abbildungen und Musik, zum Beispiel. Das gilt auch für Veranstaltungsplakate!​! Wer ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Urhebers solche Werke öffentlich macht oder auf andere Weise verbreitet, ist zu Schadensersatz verpflichtet und macht sich strafbar. Urheberrechtsverstöße sind keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten! Wer bei Facebook Werke anderer Personen einstellt, kann das kaum rückgängig machen. Das verschafft spezialisierten Rechtsanwälten viel Zeit. Facebook muss ihnen die Adresse derjenigen Person geben, die gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Jeder, der an Facebook teilnimmt, stellt dieses Internetportal von allen Ansprüchen wegen Urheberrechtsverstößen und anderen Gesetzesbrüchen ausdrücklich frei. Jeder Teilnehmer an Facebook haftet in vollem Umfang selbst und allein. Darum sollte man dort nur eigene Fotos, Texte und Abbildungen einstellen oder sich vorher eine schriftliche Erlaubnis dafür vom Urheber einholen. Übrigens: Auch das Einstellen bereits in Zeitungen oder anderweitig veröffentlichter Texte und Abbildungen ist urheberrechtlich verboten. Und weil man keinen kostenlosen Rechtsrat erteilen darf: Das ist keiner, sondern nur ein Text, den ich aus Anlass persönlicher Erlebnisse geschrieben habe.

Redakteur

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13. Februar 2012, 11:17

NSU-Verschwörungstheorien?

Verschwörungstheorien blühen dann, wenn die Demokratie versagt, hat der mit internationaler Reputation gewürdigte deutsche Spezialist zu diesem Forschungsthema, Professor Hans-Jürgen Krysmanski, festgestellt. Der Anwurf, Verschwörungstheorien zu verbreiten, ist heute auch das gängige Verteidigungsinstrument von Geheimdiensten, deren wirklichen Aktivitäten Journalisten oder Andere auf die Schliche zu kommen im Begriff sind. Der Staat verbreitet mehr Verschwörungstheorien als solche Personen, stellte Krysmanski fest. Wie Recht er mit dem Ergebnis seiner Forschungen hat, zeigt sich derzeit im Zusammenhang mit den NSU-Terroristen.
Zwar führt der Generalbundesanwalt ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen den § 129a des Strafgesetzbuches (terroristische Vereinigung). Dennoch werden diese Terroristen immer weiter von den meisten Medien und Politikern, aber auch von Strafverfolgern und vor allem den Geheimdiensten verharmlosend als "Zelle" oder "Trio" bezeichnet.
Das Online-Portal "Sicherheit info" verbreitet einen Text, aus dem sich die Hintergründe des NSU-Terrorismus ergeben. Vielfach wird in den deutschen Medien die falsche Behauptung verbreitet, diese rechtsextremen Terroristen seien mit denen von links, zum Beispiel der RAF, nicht zu vergleichen, weil sie keine "Bekennerbriefe" nach den einzelnen von ihnen begangenen Morden abgeschickt hätten. Erstens ist dieses Argument kurzsichtig und falsch. Die von der RAF verschickten Bekennerbriefe haben es den Strafverfolgern in vielen Fällen möglich gemacht, den Tätern auf die Spur zu kommen. Das ist allgemein bekannt und wurde in allen einschlägigen Prozessen deutlich, zurzeit wieder im Becker-Prozess in Stuttgart. Jeder Terrorist heute, gleich aus welcher Ecke, wäre mehr als dumm, Bekennerbriefe zu versenden, zumal die kriminaltechnischen Möglichkeiten seit RAF-Zeiten erheblich besser geworden sind, Absendern auf die Spur zu kommen. Zweitens gibt es seit mehr als einem Jahrhundert die von Terrorismus-Befürwortern verbreitete These zur "Propaganda der Tat". Inhalt ist, die Tat möge für sich selbst sprechen und bedürfe keiner Erklärung.
Auch die in den meisten Medien verbreitete These, es handele sich bei den NSU-Terroristen nur um eine kleine überschaubare Gruppe, ist falsch. Der US-amerikanische Rechtsextreme Julius Louis Amoss hat bereits in den frühen 60er Jahren das System des "führerlosen Widerstands" entwickelt. Das sei 1992 von Louis Beam übernommen worden, schreibt das erwähnte Sicherheitsportal, der es unter dem Begriff "einsame Wölfe" verbreitet habe, das nach Deutschland in die rechtsextremistische Szene herüber geschwappt sei. Michael Krick, ein deutscher Rechtsextremer, der sich derzeit in Haft befindet, habe "Drei-Mann-Gruppen" befürwortet. Dabei sind allerdings immer nur die an Verbrechen aktiven Täter gemeint, nicht die Mitglieder der dahinter stehenden terroristischen Vereinigung, die den Aktiven im Untergrund vielfältige Unterstützung leisten.
Medien und Politiker sollten sich endlich den hier geltenden Rechtsbegriffen anpassen. Es geht um die NSU-Terroristen und nicht um ein kleines rechtsradikales Zellchen oder nur ein "Trio".

Redakteur

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02. Februar 2012, 10:10

Bundesregierung entschuldigt sich in Namibia

Im September des vergangenen Jahres bewirkte die Bundesregierung einen Eklat, als eine siebzig Personen starke Delegation aus Namibia nach Deutschland reiste, um hier die ersten zwanzig Schädel für eine Rückführung in Empfang zu nehmen, die von deutschen Kolonisten für rassistische Forschungsprojekte hierher verfrachtet worden waren und seitdem in "Schädelarchiven" mit anderen solcher gruselerregenden Verwahrstücke in deutschen Archiven gelagert wurden (siehe Blogeintrag vom 06. Oktober 2011 - "Ehrenvoller Empfang nach brüskierendem Abschied").
Die Delegation wurde von der Bundesregierung noch nicht einmal offiziell empfangen, zur Übergabe der Schädel entsandt man eine Vertretung. Das hatte zu einer tiefen Verstimmung der Beziehungen zwischen den Regierungen von Deutschland und Namibia geführt. Nun ist der Afrikabeauftragte der Bundesregierung, Walter Lindner, nach Namibia gesandt worden, um den Chefs der Gesellschaften von Herero und Nama eine Entschuldigung der Bundesregierung für "Defekte und Unterlassungen beim Berlinbesuch" anzubieten. Ovaherero-Chef Kaima Ruruako zahlte mit gleicher Münze heim und erschien nicht bei der Begrüßung von Lindner durch eine Delegation seiner Gesellschaft, sondern ließ eine Ansprache verlesen. Die Entschuldigung der Bundesregierung wurde angenommen, um den Weg frei zu machen für eine diplomatische Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten. Allerdings nahmen die Herero den Besuch Lindners, der wegen eines Haarzopfs oft als der "coolste deutsche Diplomat" bezeichnet wird, zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass sie noch immer auf eine "eindeutige Entschuldigung für den Völkermord" der deutschen Kolonisten durch eine amtierende Bundesregierung warten.

Redakteur

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01. Februar 2012, 11:52

...da waren es schon vier...

Nun hat der Generalbundesanwalt den Weg zu einer stärkeren Basis für den Vorwurf "terroristische Vereinigung" bei den Ermittlungen gegen den NSU eingeschlagen. Ein vierter Beschuldigter ist festgenommen worden. Ihm wird Beihilfe an den Morden zur Last gelegt, weil er den rechtsradikalen Terroristen eine Waffe beschafft habe. Zur Erinnerung: Das wird noch mehr Personen angelastet, die im Visier der Strafverfolgungsbehörden sind. Dennoch wird in den Medien immer noch vom "Trio" und einer "Zelle" geschrieben und nicht von einer "Bande" oder den "NSU-Terroristen". Wie viele müssen es denn noch werden, bis man von der verbalen Verharmlosung lässt? Haben denn wirklich einige meiner Kollegen gelaubt, dass drei Nazis allein zehn Jahre lang Morde begehen, Banken überfallen, Sprengstoffanschläge ausführen und sich im Untergrund haben verstecken können?

Redakteur

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29. Januar 2012, 10:43

NSU terroristische Vereinigung?

Im November 2007 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, wenn man von einer terroristischen Vereinigung nach § 129a des Strafgesetzbuches rede, müsse es sicher sein, "dass es sich bei dieser Gruppierung .​.​. um einen auf eine gewisse Dauer angelegten, freiwilligen organisatorischen Zusammenschluss von mindestens drei Personen" handele, "die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen" (BGH StB 43/​07). Selbstverständlich kennt der Generalbundesanwalt diese höchstrichterliche Entscheidung; sie wurde durch seine eigenen Aktivitäten veranlasst. Das macht es unverständlich, warum der höchste deutsche Ankläger immer noch in Bezug auf die NSU-Terroristen von einer "Zelle" spricht und den Begriff "Trio" verwendet. Damit begibt er sich ohne Not auf rechtliches Glatteis. Seine eigenen Worte werden Strafverteidiger nicht nur bei dem anstehenden Haftprüfungstermin für die Beschuldigte Beate Zschäpe, sondern auch in möglichen späteren Strafverfahren gegen ihn verwenden. Der Generalbundesanwalt hat in Bezug auf RAF-Terroristen die individuellen Taten fast nie den betreffenden Angeklagten zugeordnet oder zuordnen können. Dennoch ist seine gegen die RAF entwickelte Argumentation vom BGH abgesegnet worden nach dem Motto: Mitgegangen - mitgefangen. Die Mitgliedschaft in der RAF sei schon durch fehlende Ablehnung der schweigenden Angeklagten bewiesen. Wer Mitglied der RAF sei, trage (kollektiv) Verantwortung für deren Taten und sei sogar als Mörder zu verurteilen. Bei den NSU-Terroristen verfährt der Generalbundesanwalt sanfter. Wer diesen rechtsradikalen Terroristen Waffen und Sprengstoff beschafft hat, wird von ihm lediglich als "Unterstützer" bewertet. Nur sehr knapp kommt der Ankläger auf die juristisch notwendige Mindestzahl von drei Personen, zwei davon haben sich der Strafverfolgung durch Selbstentleibung entzogen, nur eine Frau lebt und ist derzeit (noch) in Haft. Das Glatteis kann leicht brechen! Wenn die elf verdächtigen Lieferanten von Waffen und Sprengstoff nicht als Mitglieder der NSU-Terroristen betrachtet werden, hängt die gesamte strafrechtliche Bewertung am dünnen Seidenfaden des Nachweises einer Mitgliedschaft für die Inhaftierte Zschäpe. Wird die nicht vom BGH bestätigt, gibt es formalrechtlich keine terroristische Vereinigung mehr. Der Generalbundesanwalt wäre nicht mehr zuständig. Über einen Schleichweg wäre das politisch brisante, Geheimdiensten äußerst unangenehme und entgegen ihrer Fensterreden auch so manchem Politiker peinliche "Problem" rasch gelöst. Vergessen wir nicht: In Deutschland ist der Generalbundesanwalt kein unabhängiges Organ der Dritten Gewalt, sondern ein politischer Beamter, der den Weisungen der Bundesregierung folgen muss.

Redakteur

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25. Januar 2012, 18:17

Rechts blind?

Welch ein Unterschied wieder einmal in der Beurteilung von rechten und "linken" Terroristen! Während bei der Strafverfolgung der RAF Waffenbeschaffer als Mitglieder galten, werden sie bei den NSU-Terroristen nur als Unterstützer angesehen.​.​. Der Generalbundesanwalt teilte heute unter anderem mit: "Die von der heutigen Durchsuchung betroffenen Beschuldigten sind verdächtig, die terroristische Vereinigung unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 5 Satz 1 StGB). Zwei der Beschuldigten sollen Uwe B.​, Uwe M. und der Beschuldigten Beate Z. bereits 1998 Sprengstoff und eine Schusswaffe zur Verfügung gestellt haben. Es besteht der Anfangsverdacht, dass sie dem 'NSU' auch in der Folgezeit logistische Unterstützung zukommen ließen. Die beiden weiteren Beschuldigten sollen den Mitgliedern des 'NSU' in den Jahren 2002 und 2003 in Kenntnis der terroristischen Ziele der Gruppierung mehrere Schusswaffen verschafft haben, darunter mindestens eine sogenannte Pumpgun.​" Wer "in Kenntnis der terroristischen Zielsetzung der Gruppierung" RAF Waffen und Sprengstoff beschafft hatte, wurde als Terrorist und nicht als Unterstützer verfolgt. Es wird langsam spannend, wie der Generalbundesanwalt überhaupt die "Mitgliedschaft" begründet - gab es etwa nur drei MItgliedsauweise der NSU-Terroristen? Die strafrechtlichen Bewertungen passen zu den immer auffälliger werdenden blinden rechten Augen der deutschen Geheimdienste.

Redakteur

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22. Januar 2012, 14:20

Kirche gibt Mitschuld am Völkermord zu

Die Evangelische Kirche trägt nach den Worten des EKD-Ratsvorsitzenden Schneider eine Mitschuld für den Völkermord, den die deutschen Besatzungstruppen während der Kolonialzeit in Namibia begangen haben. Die deutschen Missionare hätten sich nicht eindeutig gegen die Kolonialmacht gestellt (im Gegensatz zu den finnischen Missionaren, die auch den Unabhängigkeitskampf unterstützt haben,​ugs). Man gedenke der Herero ebenso wie der Nama und Damara, die von deutschen Truppen ihres Landes beraubt, bekämpft und vernichtet wurden. Erstmals hat sich eine Kirchenorganisation in dieser Weise offiziell geäußert. Alle deutschen Bundesregierungen haben sich bis heute strikt geweigert, die Verbrechen der Kolonisten als Völkermord zu bezeichnen. Sobald mir die Rede Schneiders vorliegt, der einen Besuch in Windhoek macht, werde ich weiter berichten. In Namibia gibt es bis heute zwei evangelische Kichen - die eine wird als "schwarze", die andere als "weiße" bezeichnet, weil sie von deutschen Kolonisten begründet wurde. Die EKD hat auch nach dem Ende der deutschen Besatzung lange Zeit nur zur "weißen" Kirche Kontakt gehalten. Es ergibt sich die Hoffung, dass das unter Schneider geändert werden soll.


17. Januar 2012, 12:11

"Döner-Morde"

Wieder einmal wurde eine von deutschen Strassenzeitungen erfundene und sehr vielen Medien unkritisch übernommene Formulierung als "Unwort des Jahres" gebrandmarkt. Zur Begründung wurde heute erklärt, damit würden die Morde der NSU-Terroristen verharmlost. Dasselbe gilt weiterhin für andere in diesem Zusammenhang gebräuchliche Begriffe. "Zelle" verniedlicht, mit dem Zusatz "Zwickau" werden die dort lebenden Bürger beleidgt. Die NSU-Terroristen und ihre klammheimlichen Unterstützer waren in vielen Städten aktiver.

Redakteur

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14. Januar 2012, 14:11

Das Waisenhaus für wilde Tiere - ARD-Serie

Dem Sender habe ich heute folgenden Leserbrief geschickt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

etwa fünf Jahre lang habe ich nicht weit entfernt von „Harnas“ in Namibia gelebt. Darum verstehe ich sehr gut, dass Sie in den Folgen der o.​a. Serie niemals die Unterkünfte der dort arbeitenden Menschen zeigen und diese ohnehin nur im Hintergrund agieren lassen. Es würde den Unterhaltungswert dieser Serie gewaltig schmälern, darüber zu informieren, unter welchen menschenunwürdigen Bedingungen dort immer noch schwarze Arbeiter „gehalten“ werden, denen es meist schlechter geht, als den verhätschelten und vermenschlichten „Wild“tieren. In Namibia gibt es angesichts der dort herrschenden großen Arbeitslosigkeit Unmut darüber, dass auf „Harnas“ so genannte (weiße) „Volontäre“ aus Europa mittellosen Namibiern noch mehr Jobs wegnehmen.

Buren und deutschstämmige Namibier sind die absolute Minderheit der dortigen Bevölkerung, besitzen aber immer noch fast neunzig Prozent des wirtschaftlich ertragreichen Eigentums. Meine Frau und ich werden häufig angerufen und danach gefragt, ob die Verhältnisse auf der von Ihnen realitätsfern dargestellten Farm tatsächlich so sind. Leider müssen wir es verneinen.

Es ist sehr bedauerlich, dass sich eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt Deutschlands selbst so lange nach dem Ende des Kolonialismus immer noch von den Nachfahren der Kolonisten unkritisch einseitig lenken lässt.

Dieses Schreiben wird in meinem Blog veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ulf G. Stuberger"


09. Januar 2012, 09:23

Wulff verhielt sich systemkonform

Der Schweizer Pfarrer Albert Bitzius, bekannt geworden unter seinem als Schriftsteller geführten Pseudonym Jeremias Gotthelf, schrieb 1838 in seinem Roman "Leiden und Freuden eines Schulmeisters" einen Satz, den man dem amtierenden deutschen Bundespräsidenten heute ins Poesiealbum schreiben könnte: "Liebe und Treue bestehen nur zwischen Herzen und Herzen, nicht zwischen Geld und Geld .​.​.​". Vielleicht hatte Christian Wulff in seiner familiären Entwicklung nie die Gelegenheit, das zu lernen. Obwohl streng katholisch stammt er aus sehr zerrütteten Verhältnissen, wuchs aber in einer Villa auf. Seine Mutter suchte auch nach der Scheidung Kontakt zu den Reichen. Die wenigen Freunde des amtierenden Bundespräsidenten, von denen die Öffentlichkeit erfährt, gehören zu derselben Schicht. "Geldsäcke" werden sie im Norden genannt. Wie wenig Herzlichkeit in der Familie bis heute herrscht, wird auch dadurch deutlich, dass Christian Wulff seit mehr als einem Dutzend Jahren seine von Sozialhilfe lebende kranke Halbschwester in seiner öffentlichen Biografie verbirgt. Wer mit einer Straßenzeitung glaubt Treue praktizieren zu können, kommt in seinem naiven Glauben um. Das hat schon Günter Wallraff vor Jahrzehnten beschrieben, der verdeckt bei der "Bild"-Zeitung gearbeitet hatte. Dieses Blatt lässt selbst einen Präsidenten fallen wie eine heiße Kartoffel, wenn mit seichten Homestorys keine Auflagensteigerung mehr möglich ist. Als katholischer Politiker hätte Wulff das wissen müssen, hat sich aber naiv mit dem Beelzebub eingelassen. Wulff hat nicht das Amt des Bundespräsidenten beschädigt. Wie soll das funktionieren! Ein Amt ist etwas Abstraktes ohne Würde, ohne Ansehen, bloße Funktion. Menschen füllen es aus. Mit Herz oder mit Geld. Womit wir zum einleitenden Zitat zurückgekehrt wären. Juristisch und politisch betrachtet, hat Wulff sich nichts vorzuwerfen. Der Bundespräsident hat sich in Bezug auf mögliche Kreditschachereien doch lediglich systemkonform verhalten.

Redakteur

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